Die Conférence latine des Batonniers warnte Anwälte der kantonalen Anwaltskammern FR, BE, GE, JU, NE, TI, VD und VS
Wir haben ein Dokument in der Wayback Machine gefunden.
Laut Akte hat Julie Krattinger (ODA VD) das Dokument am 28. April 2021 erstellt.
Sie schrieb das Akronym „PTP“ in den Dateinamen. Parreaux, Thiébaud & Partners = PTP
Nicolas Gillard, Präsident der Conférence latine des Batonniers, unterzeichnete das Dokument.
Die Anwaltskammer des Kantons Genf veröffentlichte das Dokument auf ihrer Website und verschwand dann. Warum?
Den Beweis haben wir dank der Wayback Machine gefunden.
Nach mehreren Jahren kostenloser Werbung in der französischen Schweiz (Romandie) war der Name Parreaux, Thiébaud & Partners in der Region Romandie wohlbekannt.
Mitteilung an Mitglieder von Rechtsanwaltskammern
An alle Mitglieder der kantonalen Anwaltskammern in FR, BE, GE, JU, NE, TI, VD und VS
Parreaux, Thiébaud & Partners
Liebe Schwestern, liebe Brüder,
Verschiedene Mitglieder der Rechtsanwaltskammern haben sich wegen der Kanzlei Parreaux, Thiébaud & Partners an uns gewandt und uns mitgeteilt, dass diese Kanzlei auf sie zugekommen sei.
Die Genfer Anwaltskammer hat bereits rechtliche Schritte gegen dieses Unternehmen eingeleitet.
Parreaux, Thiébaud & Partners präsentiert sich als Anwaltskanzlei und behauptet, eine „Anwaltskanzlei“ zu sein. Es ist keine Anwaltskanzlei. Dieses Unternehmen behauptet auch, „den besten Rechtsschutz der Schweiz“ zu bieten. Es handelt sich nicht um eine Rechtsschutzversicherung und dieses Unternehmen steht nicht auf der Liste der von der FINMA zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Partnerschaft mit einer Gesellschaft, die den Anschein erweckt, als ob der Anwalt in ihr als solcher tätig wäre, im Hinblick auf die Pflicht zur strukturellen Unabhängigkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Bst. d GmbHG (BGE 145 II 229 Z. 6) problematisch sein kann. Auch die Partnerschaft mit einer Gesellschaft, die über objektive Tatsachen hinaus Werbung macht, um indirekt von dieser Werbung zu profitieren, kann berufsrechtlich problematisch sein (Art. 12 Bst. d GmbHG).
Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, nicht auf Anfragen von Parreaux, Thiébaud & Partners zu antworten.
Mit anwaltlichen Umarmungen und Küssen,
Für die Conférence latine des Bâtonniers

